Impfen in den starken Apotheken

Unkompliziert und sicher zu Ihrer Schutzimpfung

Sie möchten sich und Ihr Umfeld vor Grippe und Corona schützen?
In den starken Apotheken haben Sie die Möglichkeit, sich unkompliziert, kurzfristig und ohne lange Wartezeit impfen zu lassen.

Ihr Weg zur Schutzimpfung in einer der starken Apotheken

Für die Durchführung der Schutzimpfung buchen Sie Ihren persönlichen Termin.
So können wir uns gut vorbereiten und sie müssen nicht warten.
In der Bußmanns Apotheke Kerkmannplatz in Ahlen ist eine Impfung in der Regel auch spontan und ohne Termin möglich.

Zur online Terminbuchung klicken Sie einfach auf den Link der hier aufgeführten starken Apotheken:

  • Terminbuchung Bußmanns Wibbelt-Apotheke, Hauptstraße 68, 59227 Ahlen-Vorhelm (Donnerstags von 15:00 - 17:30 Uhr)

  • Terminbuchung Bußmanns Apotheke Ennigerloh, Alleestr. 9, 59320 Ennigerloh (Montags & Freitags)

  • Terminbuchung Bußmanns Apotheke Kerkmannplatz, Gebrüder-Kerkmann-Platz 4, 59229 Ahlen (Montags bis Samstags)

  • Bringen Sie bitte folgende Dokumente zu Ihrer Impfung mit:

    • Versichertenkarte
    • Impfausweis
    • Nach Möglichkeit die ausgefüllte Erklärung zur Schutzimpfung (diese erhalten Sie nach der Terminbuchung per E-Mail)

    Melden Sie sich zum Impftermin in der Apotheke.

    Kommen Sie zu Ihrem Impftermin in die von Ihnen ausgewählte starke Apotheke und melden Sie sich kurz bei unseren Kolleg:innen an.


    Lassen Sie sich aufklären und impfen.

    Unser geschultes Impfteam klärt Sie zunächst über die Impfung auf und führt diese nach Ihrer Einwilligung durch.


    Wir stellen Ihnen Ihre Impfdokumente aus:

    Wir tragen Ihre Impfung in Ihren Impfausweis ein. Falls Sie Ihren Impfausweis nicht dabei haben, stellen wir Ihnen gerne eine Impfbescheinigung oder einen neuen Impfausweis aus.


    Fragen zum Impfen in den starken Apotheken

    Welche Schutzimpfungen sind in den starken Apotheke möglich?

    Aktuell bieten wir in den starken Apotheken Impfungen gegen Covid 19 und ab Oktober Grippeschutzimpfungen an.

    Für wen kommt eine Impfung in der Apotheke in Frage?

    In unseren Apotheken impfen wir Personen ab dem 18. Lebensjahr nach STIKO-Empfehlung.

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

    • für alle Personen ab 60 Jahre
    • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
    • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) (siehe "Warum sollten Personen mit Grundkrankheiten gegen Influenza geimpft werden?")
    • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können

    Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

    • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal)
    • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
    • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können

    Die STIKO empfiehlt für Personen ab 60 Jahren die jährliche Influenza-Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination), aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität (Epid Bull 1/2021). Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von den Krankenkassen erstattet.

    Für wen kommt eine Impfung in der Apotheke NICHT in Frage?

    Kontraindikationen für die Impfung in der Apotheke:

    • Schwere akute Erkrankung
    • Fieberhafter Infekt (>38,5 °C)
    • Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes (z.B. Hühnereiweiß)
    • Allergische Sofortreaktion nach einer vorherigen Impfung

    Darüber hinaus sollte nicht in der Apotheke geimpft werden:

    • Bei allergischen Reaktionen, hohem Fieber oder anderen ungewöhnlichen Reaktionen nach einer früheren Impfung
    • Bei Vorliegen einer positiven Allergieanamnese (siehe Fragebogen RKI)
    • Bei einem geplanten operativen Eingriff innerhalb der nächsten drei Tage
    • Bei einer Therapie mit Arzneimitteln, die die Blutgerinnung beeinflussen (z.B. Marcumar)
    • Wenn nach der 1. Impfung eine Thromboseentwicklung vorlag
    • Bei immungeschwächten Patient:innen
    • Bei Patient:innen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten
    • Gegebenenfalls bei Patient:innen mit schweren chronischen Erkrankungen
    • In der Schwangerschaft oder der Stillzeit
    • Kinder unter 18 Jahren
    • Sonstige Umstände, die eine zusätzliche ärztliche Beratung erfordern könnten

    Sollte einer oder mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, wenden Sie sich für die Impfung bitte an Ihre behandelnden Hausärzt:innen.

    Was kostet die Impfung in der Apotheke?

    Die Kosten für die Impfung in der Apotheke werden von den Krankenkassen getragen. Für gesetzlich Versicherte ist die Impfung in der Apotheke also kostenlos.
    Privatversicherte zahlen die Impfung und den Impfstoff zunächst selbst und erhalten eine Quittung zur Einreichung bei der Versicherung